Schauen Sie sich jetzt unser Video zum Thema „§14a EnWG einfach erklärt“ an.
Kurz gesagt
Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Batteriespeicher über 4,2 kW steuerbar angeschlossen werden. Im Gegenzug wird eine 11-kW-Wallbox nur noch angemeldet, nicht mehr genehmigt. Der Zählerschrank braucht dafür Platz für Smart-Meter-Gateway und Steuerbox. Eine schwarze oder graue Zählertafel mit Drehscheibenzähler muss raus. Manchmal lässt sich der Bestand aber durchaus weiter nutzen.
„Vorbereitung ist in dem Fall jetzt erstmal alles, weil die Realität auf der Baustelle ist noch so, dass es noch nicht ganzheitlich umgesetzt ist. Deswegen vorbereiten, dann ist man auf Nummer sicher.“
Tobias Haack, Elektromeister, im Video
Kapitel im Video
00:00 Intro
00:43 Was ist §14a EnWG?
02:35 §14a in Neuanlagen
16:06 §14a im Bestand
24:53 Module 1, 2 und 3 erklärt
29:38 Fragen aus der Community
33:54 Noch Fragen?
Das Wichtigste aus dem Video
1. Welche Geräte müssen nach §14a steuerbar sein?
§14a betrifft sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW Leistung:
Gerät · Worauf achten
Wallbox: Über 4,2 kW. Eine 11-kW-Wallbox wird nur noch angemeldet, nicht mehr genehmigt.
Wärmepumpe: Gerechnet wird die gesamte elektrische Leistung, also mit Zusatz- und Notheizung.
Klimaanlage: Mehrere kleine Geräte werden zusammengerechnet.
Batteriespeicher: Über 4,2 kW ebenfalls betroffen.
Ganz wichtig: Das gilt für alles, was seit dem 1. Januar 2024 installiert wird.
2. Wie kommt das §14a-Steuersignal ins Haus?
Der Messstellenbetreiber baut das intelligente Messsystem ein. Das Smart-Meter-Gateway ist die sichere, vom BSI zertifizierte Schnittstelle nach außen. Die Steuerbox gibt das Signal analog oder digital an Wallbox oder Wärmepumpe weiter. Für die Seite im Haus, also dass die Geräte das Signal auch umsetzen, ist der Elektriker zusammen mit dem Kunden verantwortlich.
Mit Energiemanagement, eigener PV-Anlage oder Batteriespeicher kann es sein, dass gar nichts reduziert wird und einfach alles weiterläuft, weil man sich über die Sonne oder den Speicher selbst versorgt.
3. Im Bestand: weiter nutzen oder erneuern?
„Wenn ihr eine schwarze Zählertafel seht, wo noch ein Dreipunktzähler drin ist mit einem Drehrad und oben noch Sicherungen“, dann braucht es einen neuen Zählerplatz. Für alle anderen Fälle gibt es die Anwendungshilfe des VDE FNN für Zählerplätze in Bestandsanlagen. Manchmal lässt sich nachrüsten, zum Beispiel mit einer Adapterplatte auf dem Dreipunkt-Zählerplatz oder einem separaten Aufputzverteiler, wenn im Verteilerfeld kein Platz mehr ist.
Ist aber schon alles voll, „da muss ich nichts mehr reinzaubern“: Kommen PV, Wallbox oder Wärmepumpe dazu, ist das eine Nutzungsänderung, und die Anlage muss ertüchtigt werden.
4. Was bringen Modul 1, 2 und 3 beim Netzentgelt?
Wer steuerbar anschließt, zahlt weniger Netzentgelt. Nach der Anmeldung kommt der Kunde automatisch in Modul 1, eine pauschale Reduzierung. Laut Thomas von der Energiegemeinschaft sind das rund 110 bis 190 Euro im Jahr, gutgeschrieben über die Stromabrechnung. Modul 1 läuft über den normalen Haushaltszähler mit.
Für Modul 2 braucht die steuerbare Verbrauchseinrichtung eine eigene Messung, also einen separaten Zähler, zum Beispiel für die Wärmepumpe. Ob sich Modul 2 mit einer PV-Anlage lohnt, muss man laut Video durchrechnen.
Modul 3 gibt es in Verbindung mit Modul 1 und ist zeitvariabel: Der Netzbetreiber gibt Zeitfenster mit drei verschiedenen Netzentgelten vor. Wer seine Verbräuche in die günstige Zeit legt, profitiert. Mehr dazu im Video ab Minute 24:53.
5. Was passiert mit einer alten Wallbox ohne Steuerung?
Eine alte Wallbox ohne Steuerschnittstelle wird über ein Schütz hart abgeschaltet. Vielleicht ist es dann die bessere Überlegung, sie gleich gegen ein steuerbares Gerät zu tauschen.
6. Weiterführende Unterlagen aus dem Video
Mehr zum Thema: Alle 9 Videos zu Zählerschrank, §14a & Wallbox
Häufige Fragen
Welche Geräte fallen unter §14a EnWG?
Muss eine 11-kW-Wallbox noch genehmigt werden?
Reicht mein alter Zählerschrank für §14a?
Was bringt Modul 1 beim Netzentgelt?
Was passiert mit einer alten Wallbox ohne Steuerung?
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Über Tobias Haack
Tobias Haack ist Elektromeister und Inhaber von Elektro Haack in Heilbronn, Industriemeister Elektrotechnik (IHK) und KNX-zertifiziert. Auf seinem Kanal Tobi's Tool Time erklärt er seit 2021 Elektrotechnik aus der täglichen Praxis.
Hinweis: Im Video spricht Tobias mit Thomas von der Energiegemeinschaft. Angaben zu den Netzentgelten stammen von ihm. Stand der Seite: Oktober 2026.
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